Reservierungs- & Zahlungsbedingungen (AGB)
Stand: 21.09.2026
Diese Bedingungen regeln alle Tischreservierungen (online, telefonisch oder per E‑Mail) im Restaurant KYMATA.
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
Eine Reservierung gilt als bestätigt, sobald Sie eine Bestätigung von uns erhalten. Für Schichten/Termine mit Vorauskasse oder Kartenhinterlegung wird die Reservierung erst mit Eingang der Zahlung bzw. erfolgreicher Kartenhinterlegung (SCA/3‑D‑Secure) verbindlich; bis dahin kann sie als vorläufig gekennzeichnet und ggf. freigegeben werden. Wir behalten uns vor, Reservierungen abzulehnen oder zu stornieren, wenn wesentliche Angaben fehlen, der Anlass nicht zu Kapazitäten/Öffnungszeiten passt oder Hausordnung/AGB entgegenstehen; bereits geleistete Vorauszahlungen erstatten wir in diesen Fällen zu 100 %.
2. Stornierungen
Sonderregelung: Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im November und Dezember sowie für Sommerfeste mit mehr als 50 Personen gelten vorrangig die Sonderbedingungen in Ziffer 5.
Kostenfreie Stornierung ist möglich
- an Normaltagen bis 24 Stunden vor dem reservierten Beginn,
- bei Gruppen ab 30 Personen sowie Sonderterminen/Events bis 72 Stunden vor Beginn.
Form & Zeitpunkt: Stornierungen bitte per E‑Mail oder telefonisch (während der Geschäftszeiten) mitteilen; maßgeblich ist der Eingang in der Zeitzone Europe/Berlin.
Erstattungen: Bereits geleistete Anzahlungen erstatten wir bei fristgerechter Stornierung 100 %; Stornierungen durch uns (z. B. Kapazitätsgründe/Überbuchung) werden immer zu 100 % erstattet. Nach Ablauf der Frist gelten die Regelungen zu No‑Show/Teil‑No‑Show (Ziff. 3) und – sofern ausgewiesen – zum Mindestumsatz (Ziff. 4).
Personenreduktion: Wird die Personenanzahl fristgerecht reduziert, passen wir Mindestumsatz/Leistungen anteilig an; andernfalls gilt die Reduktion als Teil‑No‑Show (Ziff. 3).
3. No‑Show & Teil‑No‑Show
Sonderregelung: Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im November und Dezember sowie für Sommerfeste mit mehr als 50 Personen gelten vorrangig die Sonderbedingungen in Ziffer 5.
Definition & Fristen
Als No-Show gilt das Nichterscheinen ohne fristgerechte Stornierung (Normaltage: bis 24 Std. vor Beginn; Gruppen ab 30 Personen oder Sondertermine/Events: bis 72 Std. vor Beginn).
Erscheinen weniger Personen als reserviert, liegt eine Teil-No-Show in Höhe der fehlenden Personen vor.Pauschalen bei No-Show/Teil-No-Show
(Standard): 20,00 € je nicht erschienener Person.
Gruppen ab 30 Personen oder spezielle Events (alle Wochentage): 50,00 € je nicht erschienener Person.
– Bei Teil-No-Show wird die Pauschale pro fehlender Person berechnet.
– Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall wird die Pauschale entsprechend gemindert.
4. Mindestumsatz (schicht-/terminbezogen) & Differenzbelastung
- Anrechnung: Der ausgewählte Mindestumsatz ist verbindlich und wird am Besuchstag 100 % auf Speisen & Getränke angerechnet; Mehrkonsum wird regulär berechnet.
- Absicherung: Je nach Schicht erfolgt die Absicherung per Vorauskasse (Zahlungslink). Für Erstattungen gilt Ziff. 2; für Veranstaltungen im Geltungsbereich der Ziff. 5 gelten deren Sonderbedingungen vorrangig.
- Differenzbelastung: Liegt der Konsum unter dem ausgewiesenen Mindestumsatz, sind wir berechtigt, die Differenz zu belasten bzw. aus einer Vorauskasse einzubehalten.
Berechnung: Differenz = (Mindestumsatz × Anzahl anwesender Personen oder vereinbarter Tisch‑Mindestumsatz) − tatsächlicher Konsum. - Kulanz: Wir können im Einzelfall aus Kulanz auf eine Differenzbelastung verzichten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
- Storno durch uns: Müssen wir eine so abgesicherte Reservierung aus Kapazitätsgründen absagen, erstatten wir 100 % bereits geleisteter Beträge.
- Personenreduktion: Bei fristgerechter Mitteilung wird der Mindestumsatz anteilig auf die anwesenden Personen angepasst; andernfalls greift Ziff. 3 (Teil‑No‑Show).Für bestimmte Schichten/Termine kann ein Mindestumsatz festgelegt sein ( pro Person ). Mindestumsatz (Anzeige & Geltung). Der jeweils gültige Mindestumsatz ist schicht-/terminbezogen und wird im Buchungsprozess klar ausgewiesen. Sind mehrere Optionen wählbar, gilt der vom Gast bestätigte Betrag. Die Darstellung erfolgt z. B. als „40 € p. Person (40,00 € × 10)“. Abweichende Bereichspreise (z. B. VIP-Lounge) werden entsprechend angezeigt.
Beispiel: 6 anwesende Personen, Konsum 180,00 € → Mindestumsatz 6×40,00 €=240,00 € → Differenz 60,00 €.
Hinweis: Für einzelne Termine oder Anlässe können wir eine Anzahlung per Zahlungslink erbitten; diese wird am Besuchstag 100 % auf die Endrechnung angerechnet. Bei fristgerechter Stornierung nach Ziffer 2 beziehungsweise den vorrangigen Sonderbedingungen in Ziffer 5 erstatten wir Anzahlungen vollständig; andernfalls werden sie gemäß diesen Bedingungen verrechnet.
5. Sonderbedingungen für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im November und Dezember sowie für Sommerfeste
5.1 Geltungsbereich
Diese Sonderbedingungen gelten für Veranstaltungen mit ursprünglich mehr als 50 verbindlich bestätigten Personen, die im November oder Dezember stattfinden, sowie für Sommerfeste mit ursprünglich mehr als 50 verbindlich bestätigten Personen.
Für diese Veranstaltungen ersetzen die nachfolgenden Regelungen die allgemeinen Bestimmungen zu Stornierungsfristen und No-Show-Pauschalen, soweit sie davon abweichen. Individuell vereinbarte Bedingungen haben Vorrang.
5.2 Anzahlung
Für diese Veranstaltungen kann eine Anzahlung vereinbart werden. Die Höhe und die Zahlungsfrist werden im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt. Die Anzahlung wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
5.3 Vollständige Stornierung
Eine vollständige Stornierung ist bis spätestens zwei Kalendermonate vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei einer späteren vollständigen Stornierung berechnen wir eine Stornopauschale von 50 % des vereinbarten Bruttogesamtbetrags. Grundlage sind die verbindlich gebuchten Leistungen einschließlich vereinbarter Menü- und Getränkepauschalen sowie sonstiger fest vereinbarter Leistungen. Ein vereinbarter Mindestumsatz wird anstelle der davon erfassten Leistungen berücksichtigt und nicht zusätzlich berechnet. Nicht verbindlich vereinbarter Verbrauch wird nicht angesetzt.
5.4 Reduzierung der Personenzahl
Eine Reduzierung um bis zu einschließlich 10 % der ursprünglich verbindlich bestätigten Personenzahl ist bis spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Eine Reduzierung um mehr als 10 % ist bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
Bei ursprünglich 100 gebuchten Personen bedeutet dies: Bis zu 10 Personen können spätestens 72 Stunden vorher kostenfrei abgemeldet werden. Bei 11 oder mehr Personen muss die Mitteilung spätestens 14 Kalendertage vorher eingehen.
Mehrere Reduzierungen werden für die Berechnung der Prozentgrenze zusammengerechnet. Bereits fristgerecht bestätigte kostenfreie Reduzierungen bleiben kostenfrei.
Bei verspäteten Reduzierungen oder Nichterscheinen werden für die betroffenen Personen 100 % des vereinbarten Bruttopreises pro Person als Berechnungsgrundlage angesetzt. Hierzu zählen die vereinbarten personenbezogenen Leistungen, beispielsweise Menü- und Getränkepauschalen, oder ein hierfür vereinbarter Mindestumsatz. Nicht vereinbarter Verbrauch wird nicht berechnet.
5.5 Anrechnung und Nachweis eines geringeren Schadens
Bei der Berechnung der Ausfallkosten berücksichtigen wir ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vergabe, soweit diese den jeweiligen Ausfall ausgleichen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der zu zahlende Betrag wird entsprechend reduziert.
Für denselben Ausfall werden keine zusätzlichen allgemeinen No-Show-Pauschalen erhoben.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf berechtigte Forderungen angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet. Bei einer fristgerechten vollständigen Stornierung wird die Anzahlung vollständig zurückgezahlt.
5.6 Mitteilung und Fristen
Stornierungen und Änderungen der Personenzahl sind in Textform, beispielsweise per E-Mail an info@kymata.de, mitzuteilen. Maßgeblich ist der Eingang bei der Kymata GmbH. Sämtliche Fristen beziehen sich auf den vereinbarten Veranstaltungsbeginn in der Zeitzone Europe/Berlin.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6. Kartenhinterlegung, Zahlung & Sicherheit
Zur Absicherung Ihrer Reservierung können wir eine Kartenhinterlegung verlangen. Die Kartendaten werden über unseren Zahlungsdienstleister Stripe sicher (PCI‑DSS) verarbeitet und als Token gespeichert (3‑D‑Secure/SCA). Mit Eingabe Ihrer Kartendaten willigen Sie ein, dass wir gemäß diesen Bedingungen No‑Show‑Pauschalen und/oder Differenzen zum Mindestumsatz belasten dürfen.
7. Änderungen der Personenzahl
Sonderregelung: Für Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen im November und Dezember sowie für Sommerfeste mit mehr als 50 Personen gelten vorrangig die Sonderbedingungen in Ziffer 5.
Bitte teilen Sie Änderungen der Personenzahl frühzeitig mit. Bei reduzierter Personenzahl gelten die Regelungen zu Teil‑No‑Show (Ziff. 3) und zum Mindestumsatz (Ziff. 4) für die anwesenden Personen.
8. Tischfreigabe & Pünktlichkeit
Wir halten Tische 25 Minuten über die reservierte Uhrzeit hinaus frei. Danach kann der Tisch vergeben werden; Ansprüche bestehen nicht. Gebührenregelungen (No‑Show/Mindestumsatz) bleiben unberührt.
9. Gruppen & besondere Anlässe
Für Gruppen ab 4 Personen und für besondere Anlässe (z. B. Events, Feiertage) können gesonderte Bedingungen (z. B. Menüs, Anzahlung) gelten; wir informieren Sie vorab.
10. Allergien & Unverträglichkeiten
Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Allergien/Unverträglichkeiten. Wir bemühen uns um Rücksichtnahme – eine vollständige Allergen‑Freiheit können wir nicht garantieren.
11. Widerrufsrecht (Hinweis)
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit festem Termin kann das gesetzliche Widerrufsrecht entfallen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies ist keine Rechtsberatung; im Zweifel beraten Sie sich bitte rechtlich.
Weitere Bestimmungen
Hausordnung & Verhalten
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste sowie unsere Nachbarschaft (Lärmschutz).
- Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen; E‑Zigaretten im Innenraum unerwünscht.
- Das Mitbringen von Dekoration, Technik (z. B. Lautsprecher) bedarf vorheriger Absprache.
- Wir üben das Hausrecht aus und können in begründeten Fällen den Zutritt verweigern bzw. Gäste des Hauses verweisen (z. B. bei Belästigung anderer Gäste, starker Alkoholisierung o. Ä.).
- Drogenkonsum, -besitz oder -handel (illegale Betäubungsmittel) sind auf dem gesamten Gelände verboten. Bei Verstößen behalten wir uns Hausverweis und ggf. Anzeige vor.
- Sicherheit auf Wegen & Treppen: Bitte nutzen Sie Handläufe und achten Sie auf rutschfeste Schuhe; Wege und Treppen können insbesondere bei Nässe glatt sein. Stark alkoholisierte Gäste dürfen Treppen/Außenbereiche ggf. nicht mehr nutzen; wir können Begleitung oder Sperrungen anordnen
- Sicherheits- & Ordnungspersonal: Unser Personal ist befugt, situationsangemessene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen; seinen Anweisungen ist Folge zu leisten
- Sitzzeiten & Rechnungsaufteilung
- Je nach Buchungslage können Sitzzeiten gelten; etwaige Zeitfenster werden bei der Reservierung kommuniziert.
- Pünktlichkeit: Bitte erscheinen Sie rechtzeitig; wir halten Tische 25 Minuten über die reservierte Zeit hinaus frei (vgl. Ziff. 8).
- Getrennte Zahlungen sind grundsätzlich möglich, soweit organisatorisch zumutbar; wir können eine Aufteilung auf mehrere Zahlvorgänge ablehnen, wenn dies den Service unverhältnismäßig beeinträchtigt.
Mitgebrachte Speisen & Getränke / Kuchen‑ & Korkgeld
Das Mitbringen eigener Speisen/Getränke ist nur nach vorheriger Absprache möglich (Hygiene/Lebensmittelrecht).
Für mitgebrachte Torten/Kuchen/Wein kann eine Service‑/Korkgeldpauschale erhoben werden; die aktuelle Höhe teilen wir auf Anfrage mit.
Für etwaige Unverträglichkeiten/Allergene in mitgebrachten Speisen übernehmen wir keine Verantwortung.
Gutscheine
Gutscheine sind übertragbar, nicht bar auszahlbar und können mehrfach bis zur vollständigen Einlösung genutzt werden; Restguthaben bleibt erhalten.
Die Einlösung erfolgt zu unseren jeweils gültigen Preisen/Öffnungszeiten.
Die Gültigkeit richtet sich nach der gesetzlichen Verjährungsfrist; individuelle Abweichungen können auf dem Gutschein ausgewiesen sein.
Bei Verlust/Diebstahl ohne Sperrmöglichkeit kann kein Ersatz geleistet werden.
Haftung & höhere Gewalt
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.
- Für Garderobe/mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir außerhalb von Vorsatz/grober Fahrlässigkeit keine Haftung.
- Höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Unwetter, Ausfall wesentlicher Technik/Versorgung) berechtigt uns, Reservierungen anzupassen oder abzusagen; bereits geleistete Anzahlungen werden erstattet oder – nach Wunsch – als Gutschein/Alternativtermin angerechnet.
- Eigenverantwortung & Mitverschulden (§ 254 BGB): Für selbstverursachte Stürze und vergleichbare Ereignisse infolge erkennbarer Alkoholisierung trifft den Gast ein erhebliches Mitverschulden; etwaige Ansprüche können insoweit entfallen oder sich mindern.
- Sicherheits- & Ordnungspersonal: Maßnahmen unseres Personals zur Gefahrenabwehr erfolgen verhältnismäßig. Für hierdurch entstehende Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und im vorgenannten Umfang.
12. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Anbieterkennzeichnung & Kontakt
KYMATA GmbH
Margarethe-Danzistr. 25, 80639 München
E-Mail info@kymata.de · Tel.: +498914332533
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.